Rechnungsanschrift
Hier pflegen Sie die Rechnungsdaten Ihres Workspaces. Diese Angaben erscheinen auf ausgestellten Rechnungen und bestimmen, an wen die Rechnung gerichtet ist. Neben Firmenname und Anschrift können Sie eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer hinterlegen sowie eine oder mehrere E-Mail-Adressen für den automatischen Versand der PDF-Rechnungen.
Rechnungsempfänger und Firmendaten

- Firmenname - Der Name, unter dem Ihr Workspace rechnungsfähig auftritt.
- Vollständige Anschrift - Straße, Postleitzahl, Ort und Land bilden die Basis für korrekte Rechnungen.
- Konsistenz - Stimmen Sie die Daten mit Ihren internen Vorgaben und ggf. Steuerberatung ab.
Umsatzsteuer-ID auf der Rechnung
- USt-IdNr. - Wird auf der Rechnung ausgewiesen, sofern hinterlegt und für Ihr Land relevant.
- Prüfung - Tragen Sie die ID in dem vorgesehenen Format ein; Tippfehler erschweren die Zuordnung.
- B2B-Kontext - Für grenzüberschreitende oder steuerlich relevante Fälle ist eine korrekte ID wichtig.
E-Mail-Empfänger für PDF-Rechnungen
- Automatischer Versand - Nach Erstellung einer Rechnung können PDFs an die hinterlegten Adressen gesendet werden.
- Mehrere Adressen - Sie können Buchhaltung, Geschäftsführung oder externe Dienstleister parallel einbinden.
- Aktualität - Entfernen Sie veraltete Adressen, damit keine sensiblen Dokumente ins Leere laufen.
Speichern und Prüfen vor dem nächsten Kauf
- Speichern - Übernehmen Sie Änderungen explizit, damit sie für die nächste Rechnungsstellung gelten.
- Vorschau - Wo verfügbar, prüfen Sie eine Beispiel- oder PDF-Vorschau auf Schreibfehler in Name und Anschrift.
- Abgleich - Vergleichen Sie die Angaben mit Ihrem Handelsregisterauszug oder internen Stammdaten.
Zusammenhang mit Billing und PDFs
- Ein Workspace - Rechnungsadresse und Token-Käufe gehören zum selben Workspace-Kontext.
- PDF-Inhalt - Empfängerzeilen und Steuerhinweise leiten sich aus den hier gepflegten Feldern ab.
- Nachvollziehbarkeit - Bei Support-Anfragen helfen einheitliche Daten auf Beleg und in der Oberfläche.
Hinweise
- Änderungen wirken auf künftige Rechnungen; bereits ausgestellte Belege ändern sich nicht rückwirkend.
- Land und Postleitzahl sollten zu Ihrer tatsächlichen Rechts- und Leistungsstellung passen.
- Bei wiederkehrenden Rechnungen lohnt sich ein kurzer Abgleich mit Ihrer Buchhaltung nach der ersten Ausstellung.
- Trennen Sie klar zwischen Lieferadresse (falls woanders gepflegt) und dieser Rechnungsanschrift, falls Ihr Prozess das vorsieht.